Was ist der Zeitpunkt, zu dem sich entscheidet ob eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam ist oder nicht?
Siehe dazu BGH, Urt. v. 27.01.2021 – III ZR 3/21, DB 2022, 800 = MDR 2022, 415 = MIR 2022, Dok. 022 = K&R 2022, 269 [Leitsatz zu 1.)]:
„Zeitlicher Bezugspunkt für die Frage, ob eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, ist im Individualprozess der Zeitpunkt, zu dem die Bestimmung in den jeweiligen Vertrag einbezogen worden ist. Wurde der Vertragspartner des Verwenders durch die Bestimmung zu diesem Zeitpunkt unangemessen benachteiligt, ist sie von Anfang an als unwirksam anzusehen und kann nicht nachträglich Wirksamkeit erlangen (Anschluss an BGH, Urteil vom 3. November 1999 – VIII ZR 269/98).“