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Was ist bei der telefonischen GmbH-Gesellschafterversammlung und der per Videobesprechung zu beachten?

Was ist bei der telefonischen GmbH-Gesellschafterversammlung und der per Videobesprechung zu beachten?
Frage der Woche
02.12.2022

Was ist bei der telefonischen GmbH-Gesellschafterversammlung und der per Videobesprechung zu beachten?

Siehe dazu zunächst § 48 Abs. 1 GmbHG sowie den Beitrag von Leinekugel in DB 2022, 2840 ff. [„GmbH-Gesellschafterversammlungen per Telefon oder Videokommunikation gem. § 48 Abs. 1 Satz 2 GmbHG nach Inkrafttreten des DiREG“].

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Autor(en)


Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


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