Was ist bei der telefonischen GmbH-Gesellschafterversammlung und der per Videobesprechung zu beachten?
Siehe dazu zunächst § 48 Abs. 1 GmbHG sowie den Beitrag von Leinekugel in DB 2022, 2840 ff. [„GmbH-Gesellschafterversammlungen per Telefon oder Videokommunikation gem. § 48 Abs. 1 Satz 2 GmbHG nach Inkrafttreten des DiREG“].