Was gilt, wenn sich die Eltern eines minderjährigen Kindes nicht einig sind über die Impfung gegen Masern?
Dazu hat das Amtsgericht (AG) Dieburg entschieden (AG Dieburg, Beschl. v. 07.12.2020 – 51 F 308/20 SO):
Im Leitsatz heißt es:
„Für eine soziale Entwicklung von Kindern ist der Kindergartenbesuch in der Regel förderlich, so dass die Masernimpfung dem Wohl des Kindes in der Regel auch dienlich ist.“
Im Orientierungssatz ist zu lesen:
„Bei Impfungen handelt es sich nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebens, über die das Elternteil, bei dem das Kind lebt, gemäß § 1687 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB alleine entscheiden darf.“