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Was gilt, wenn der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall das Kfz in seiner eigenen Werkstatt reparieren lässt?

Was gilt, wenn der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall das Kfz in seiner eigenen Werkstatt reparieren lässt?
Frage der Woche
03.02.2023

Was gilt, wenn der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall das Kfz in seiner eigenen Werkstatt reparieren lässt?

Siehe hierzu etwa LG Mosbach, Urt. v. 31.08.2022 – 5 S 23/22, NJW-Spezial 2023, 43:

„Der Geschädigte, der einen eigenen Reparaturbetrieb unterhält, der auf Gewinnerzielung ausgelegt ist, kann gehalten sein, die dort gegebene Möglichkeit einer kostengünstigen Reparatur in Anspruch zu nehmen, soweit es ihm zumutbar ist (…). Damit ist anerkannt, dass einem geschädigten Kraftfahrzeugeigentümer, der selbst eine Reparaturwerkstatt betreibt, eine Eigenreparatur des beschädigten Fahrzeug zum Selbstkostenpreis ohne einen Unternehmensgewinnaufschlag dann zumutbar ist, wenn er die Instandsetzungskapazität seines Betriebes zu dem betreffenden Zeitpunkt aufgrund unzureichender Auslastung nicht anderweitig und bestimmungsgemäß gewinnbringend einsetzen konnte. Ist der Betrieb des Geschädigten nicht vollständig ausgelastet, sind die vom Sachverständigen angesetzten Reparaturkosten um den Gewinnanteil in Höhe von 20% zu kürzen. Aus der Subjektbezogenheit des geltenden Schadensbegriffs folgt somit, dass bei Vorhandensein freier Instandsetzungskapazitäten, die auf Grund der besonderen Beschäftigungslage ohnehin nicht gewinnbringend hätten eingesetzt werden können, bei einer Reparatur im eigenen Betrieb der Anspruch auf Ersatz des Unternehmensgewinnanteils entfällt (…).“

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