Was gilt, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen der 3G-Regel den geforderten Nachweis nicht vorlegt?
Legt der Arbeitnehmer vor Betreten der Arbeitsstätte nicht den geforderten
- Impfnachweis,
- Nachweis über den Genesenenstatus oder
- Testnachweis
vor, führt dies zu einer Art von Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot. Folge ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht beschäftigen darf und der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt verliert (§§ 275 Abs. 1, 297, 326 Abs. 1 Satz 1, 611a Abs. 2 BGB).
Siehe dazu auch Kleinebrink, DB 2022, 392 (394).