Wann verjährt der Anspruch des Bauträgers bei Veräußerung eines Grundstücksanteils und gleichzeitiger Verpflichtung eine Eigentumswohnung zu errichten?
Siehe dazu BGH, Urt. v. 07.12.2023 – VII ZR 231/22 [Leitsatz]:
„Verpflichtet sich der Veräußerer eines Grundstücksanteils in einem Bauträgervertrag zur Errichtung einer Eigentumswohnung, verjährt sein einheitlich für Grundstücksanteil und Eigentumswohnung vereinbarter Vergütungsanspruch gemäß § 196 BGB in zehn Jahren.“