Wann ist die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds unternehmerisch bzw. mitunternehmerisch?
Siehe dazu vor allem das BMF-Schreiben v. 08.07.2021 (BStBl I S. 919) – III C 2 – S 7104/19/10001 :005. Dort haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder geregelt, wann die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds als unternehmerisch bzw. mitunternehmerisch zu beurteilen ist.