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Wann beginnt die Hauptverhandlung in einer Strafsache?

Wann beginnt die Hauptverhandlung in einer Strafsache?
Frage der Woche
02.05.2024

Wann beginnt die Hauptverhandlung in einer Strafsache?

Siehe dazu etwa BGH, Urt. v. 17.01.2024 – 2 StR 459/22 [Leitsätze]:

„Die Hauptverhandlung beginnt gemäß § 243 Abs. 1 Satz 1 StPO mit dem Aufruf der Sache; damit sind die für diesen Sitzungstag bestimmten Schöffen zur Verhandlung und Entscheidung in der Sache berufen.

Das grundrechtsgleiche Recht des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann durch den Aufruf der Sache im Einzelfall verletzt werden, wenn sich der Vorsitzende dafür mit missbräuchlichen Erwägungen entscheidet.“

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Autor(en)

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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