Vor welchem Gericht muss geklagt werden, wenn es um die Berichtigung eines Weiterbildungszeugnisses gemäß der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte geht?
Dazu hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen im Juli 2023 entschieden (Hessisches LAG, Beschl. v. 28.o7.2023 – 3 Ta 29/23). Nach Auffassung des LAG ist der Rechtsweg zu den Gerichten in Arbeitssachen nicht eröffnet. Stattdessen muss der Streit vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen werden.