Verteilung der Haftung zwischen einem Pkw-Fahrer, der unaufmerksam ist und zu spät reagiert und einem sich selbst gefährdenden Pannenhelfer
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.11.2020 – 1 U 63/20):
„Gegenüber dem unfallursächlichen Aufmerksamkeits- und Reaktionsverschulden des Pkw-Fahrers wiegt auch ein stark eigengefährdendes Verhalten des durch den Unfall schwer verletzten Helfers, der ein wegen eines anderen Unfalls aufgestelltes, dann aber umgestürztes Warndreieck wieder aufstellt und hierzu die Fahrbahn betritt, deutlich weniger schwer (1/3).“