Verschärfung der Bußgeldvorschriften ab 28.04.2020
Am 24.02.2020 hat der Bundesrat seine Zustimmung zu den Änderungen der StVO vom 07.11.2019 erteilt. Damit treten voraussichtlich am 28.04.2020, einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Teilen deutlich schärfere Bußgeldvorschriften in Kraft.
Besonders Verschärfungen im Bereich des ruhenden Verkehrs und bei Tempoverstößen werden in den nächsten Wochen zu einem bösen Erwachen einzelner Verkehrsteilnehmer führen.
Hervorzuheben ist, dass ab dem Stichtag etwa das Parken auf einem Geh-oder Radweg nicht nur teurer wird ( 70 Euro statt bisher 30 Euro), sondern bei Behinderung oder Dauer von über einer Stunde auch mit 1 Punkt im Fahreignungsregister bewertet werden wird. Letzteres gilt auch für denjenigen Verkehrsteilnehmer, welcher eine Feuerwehrzufahrt zuparkt und Rettungsfahrzeuge behindert.
Besonders schwerwiegend sind die Verschärfungen bei Tempoverstößen. So werden zum Stichtag bei Überschreitungen von 16-20 km/h innerorts 70 Euro fällig, außerorts 60 Euro.
Außerdem werden bereits bei Überschreitungen ab 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts zukünftig Fahrverbote verhängt und die Taten mit 1 Punkt bewertet. Die bisherige Regelung, dass erst bei einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer gleichlautenden Entscheidung ein Fahrverbot verhängt werden darf, ist damit Geschichte (§ 4 Abs. 2 S. 2 BKatV a.F.).
Auswirkungen kann dies auf Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe haben, welche bereits wegen Falschparkens mit Behinderung
Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde zu fürchten haben, da diese Verstöße mit 1 Punkt bewertet werden (s.o.).