Verlängerung der Befristungsdauer nach WissZeitVG wegen Betreuung eines Kindes
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach dem WissZeitVG befasst (BAG, Urt. v. 15.12.2021 – 7 AZR 453/20, NJW-Spezial 2022, 274). Im Leitsatz heißt es:
„Die Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer nach § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG in der bis zum 16. März 2016 geltenden Fassung (nunmehr § 2 Abs. 1 Satz 4 WissZeitVG) wegen Kinderbetreuung setzt nicht voraus, dass es sich um die Betreuung eines im Haushalt des Beschäftigten lebenden Kindes handelt. Sie tritt auch dann ein, wenn der sorgeberechtigte Elternteil das im Haushalt des anderen Elternteils lebende Kind (Residenzmodell) im Rahmen üblicher Umgangsregeln – etwa an jedem oder jedem zweiten Wochenende sowie im Urlaub bzw. in den Ferien – regelmäßig betreut.“