Unwirksame Fortbildungsvereinbarung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Rückzahlung von Fortbildungskosten befasst (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.02.2022 – 12 Sa 805/21, DB 2022, 1649). Der Arbeitgeber verlangte vom Arbeitnehmer die Erstattung von Fortbildungskosten. Er verlor in 2. Instanz.
Im Leitsatz des Urteils heißt es:
„Im Arbeitsverhältnis bezeichnet für die Zwecke von Rückzahlungsklauseln wegen Fortbildungskosten der Begriff der Aufwendungen aus sich heraus nicht hinreichend genau und abschließend die einzelnen Positionen und deren Berechnung, aus denen sich die rückzahlbare Gesamtforderung zusammensetzen soll. Eine dem Transparenzgebot genügende Bestimmtheit kann sich aber aus dem Zusammenhang der Klausel ergeben. (Fortführung und Abgrenzung zu LArbG Niedersachsen, 30.10.2018 – 10 Sa 268/18, juris).“
Ergänzender Hinweis:
Den Mustertext einer Fortbildungsvereinbarung finden Sie auf unserer Website.