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Unternehmergesellschaft, die ihre Rechtsform und die Haftungsbeschränkung in der Firma nicht ausweist

Unternehmergesellschaft, die ihre Rechtsform und die Haftungsbeschränkung in der Firma nicht ausweist
Aktuelles
31.03.2022

Unternehmergesellschaft, die ihre Rechtsform und die Haftungsbeschränkung in der Firma nicht ausweist

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden:

„Weist eine Unternehmergesellschaft im Sinne von § 5a GmbHG nicht – wie im Gesetz vorgesehen – ihre Rechtsform und die Haftungsbeschränkung in der Firma aus, haftet ihr im Rechtsverkehr auftretender Vertreter für den dadurch erzeugten unrichtigen Rechtsschein gemäß § 311 Abs. 2 und 3, § 179 BGB analog (Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Juni 2012 – II ZR 256/11).“

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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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