Unterliegt eine sog. Kinderrentenversicherung dem Versorgungsausgleich?
Nein, grundsätzlich unterliegt eine sog. Kinderrentenversicherung nicht dem Versorgungsausgleich.
Siehe dazu OLG Karlsruhe, Beschl. v. 04.02.2021 – 20 UF 145/20, NJW-Spezial 2021, 230 [Leitsatz]:
„Dient eine sogenannte Kinderrentenversicherung nicht der Altersversorgung des Ehegatten als Versicherungsnehmer, sondern allenfalls des versicherten Kindes, unterliegt sie nicht dem Versorgungsausgleich.“