Unterfallen leitende Angestellte dem Arbeitszeitrecht?
Das ist eine aktuell bis ins letzte Detail nicht geklärte Frage. Grundsätzlich findet das Arbeitszeitgesetz auf leitende Angestellte keine Anwendung (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG i.V.m. § 5 Abs. 3 BetrVG).
Siehe auch den Beitrag von Benkert in NJW-Spezial 2023, 306.