Unter welchen Voraussetzungen ist die Befristung von Arbeitsverträgen zwischen Studierenden und einer Hochschule rechtlich zulässig?
Siehe dazu BAG, Urt. v. 30.06.2021 – 7 AZR 245/20, NJW 2021, 3613 [Leitsatz]:
„Nach § 6 WissZeitVG ist die Befristung von Arbeitsverträgen zwischen Studierenden und einer Hochschule zulässig, wenn nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten zu erbringen sind. Eine wissenschaftliche Hilfstätigkeit iSv. § 6 Satz 1 WissZeitVG liegt vor, wenn durch die Tätigkeit die wissenschaftliche Arbeit anderer in Forschung und Lehre unmittelbar unterstützt wird.“