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Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Trunkenheitsfahrt auf einem E-Scooter?

Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Trunkenheitsfahrt auf einem E-Scooter?
Frage der Woche
25.02.2020

Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Trunkenheitsfahrt auf einem E-Scooter?

Das AG Dortmund hat entschieden, dass nicht generell von der Ungeeignetheit zum Führen von Kfz auszugehen sei, wenn der Fahrer eines E-Scooters diesen unter Alkoholeinfluss fährt (AG Dortmund, Urt. v. 21.01.2020 – Ds-060 Js 513/19 u.a.).

Im Falle einer Trunkenheitsfahrt mit einem gemieteten E-Scooter zur verkehrsarmen Zeit in der Nacht auf einer Verkehrsfläche ohne jeden Bezug zum fließenden Straßenverkehr und ohne tatsächlich feststellbare oder auch nur abstrakt drohende Beeinträchtigung Rechtsgüter Dritter durch einen nicht vorbelasteten und geständigen Täter könne nicht von einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen werden.

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