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Unbestimmter Wortlaut eines Testaments

Unbestimmter Wortlaut eines Testaments
Aktuelles
25.11.2023

Unbestimmter Wortlaut eines Testaments

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat sich im Leitsatz zu 1.) bis 3.) wie folgt geäußert (OLG München, Beschl. v. 25.09.2023 – 33 Wx 38/23):

„Zur Auslegung eines privatschriftlichen Testaments, das der Erblasser mehr als 10 Jahre vor seinem Tod errichtet hat und das als Erben denjenigen bestimmt, der den Erblasser ´bis zu meinem Tod pflegt und betreut´ und gleichzeitig eine Person nennt, die dies gegenwärtig tut.

Ein Testament ist nichtig, wenn der Wortlaut der Verfügung so unbestimmt ist, dass die Auslegung ergebnislos bleiben muss (Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 23.05.2001, 1 Z BR 10/01).

Auf einen ´Mindestbedeutungsgehalt´ der vom Erblasser verwendeten Begriffe kann nur dann abgestellt werden, wenn feststeht, dass Erblasser diese in eben jenem Sinne verwendet hat.“

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Autor(en)


Pia Roggendorff-Jentsch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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