Übertragung vermieteten Wohnungs- und Teileigentums auf Minderjährige ohne familiengerichtliche Zustimmung?
Das Oberlandesgericht (OLG) München ist der Auffassung, dass eine Zustimmung grundsätzlich nicht erforderlich ist (OLG München, Beschl. v. 29.04.2020 – 34 Wx 341/18, MDR 2020, 735 = FGPrax 2020, 114). Im Leitsatz heißt es:
Die Übertragung von Wohnungs- und Teileigentum durch die Großeltern auf ihren von einem Ergänzungspfleger vertretenen Enkel bedarf auch dann keiner familiengerichtlichen Genehmigung gemäß § 1821 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Nr. 1 BGB, wenn in dem Vertrag die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des durch Rückforderung bedingten Rückübereignungsanspruchs vorgesehen, die Haftung des Minderjährigen aber zuverlässig auf das ihm unentgeltlich Zugewandte beschränkt ist.