Uber darf keine Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmer übermitteln
Das LG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass gemäß Urt. v. 19.12.2019 – 3-08 O 44/19 die Vermittlung durch die aktuelle App von Uber wettbewerbswidrig sei. Denn Uber fehle unter anderem eine Mietwagenkonzession, verstoße gegen die Verpflichtung Beförderungsaufträge nur durchzuführen, welche zuvor am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers eingegangen sind und es werde gegen die Rückkehrpflicht verstoßen.