Straßenverkehrsrechtliche Anforderungen beim Linksabbiegen in eine Hofeinfahrt / unklare Verkehrslage
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden (OLG Hamm, Urt. v. 03.12.2021 – I-7 U 33/20):
„1. Ein Einbiegen in eine Hofeinfahrt von einer Landstraße ohne doppelte Rückschau stellt einen Verstoß gegen § 9 Abs. 1 Satz 4 Hs. 1 StVO dar.
- Für das Unterlassen des rechtzeitigen Einsatzes des Fahrtrichtungsanzeigers entgegen § 9 Abs. 1 Satz 1 StVO spricht zudem ein Anscheinsbeweis.
- Beim Einbiegen in eine Hofeinfahrt von einer Landstraße ist weiterhin § 9 Abs. 5 StVO zu beachten.
- Eine unklare Verkehrslage im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO liegt vor, wenn der Überholende nach den objektiv gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf. Allein eine Verringerung der Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs reicht hierfür nicht aus.“