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Stellen Urlaubslisten Geschäftsgeheimnisse dar?

Stellen Urlaubslisten Geschäftsgeheimnisse dar?
Frage der Woche
08.05.2023 — Lesezeit: 1 Minute

Stellen Urlaubslisten Geschäftsgeheimnisse dar?

Das Oberlandesgericht (OLG) hat wie folgt entschieden (OLG Dresden, Urt. v. 14.03.2023 – 4 U 1377/22 [Leitsatz]):

„Einer juristischen Person stehen datenschutzrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche wegen der Verwendung von Daten aus Personalakten ihrer Mitarbeiter nicht zu.

Urlaubslisten eines Unternehmens stellen keine Geschäftsgeheimnisse dar.“

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Autor(en)


Rainer Robbel
Rechtsanwalt
ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV-zert.), Datenschutzauditor (Bitkom-zert.)

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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