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Steht einem Pflichtteilsberechtigten auch nach Ausschlagung seines Erbteils ein Auskunftsanspruch zu?

Steht einem Pflichtteilsberechtigten auch nach Ausschlagung seines Erbteils ein Auskunftsanspruch zu?
Frage der Woche
10.02.2023

Steht einem Pflichtteilsberechtigten auch nach Ausschlagung seines Erbteils ein Auskunftsanspruch zu?

Ja, meint der BGH (BGH, Vesäumnisurt. v. 30.11.2022 – IV ZR 60/22). Im Leitsatz heißt es:

„Einem Pflichtteilsberechtigten steht auch nach Ausschlagung seines Erbteils gemäß § 2306 Abs. 1 BGB ein Auskunftsanspruch gemäß § 2314 Abs. 1 BGB zu.“

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Autor(en)


Pia Roggendorff-Jentsch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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