Steht dem Unterhaltsberechtigten ein Grundbucheinsichtsrecht zu?
Mit dieser Frage hat sich das OLG Frankfurt a. M. befasst (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 07.01.2020 – 20 W 269/19). Demnach kann Verwandten ein Einsichtsrecht jedenfalls hinsichtlich der Eintragungen in Abteilung I des Grundbuchs zugestanden werden. Allerdings hat der unterhaltsberechtigte Verwandte nach Auffassung des OLG hinsichtlich seiner Unterhaltsbedürftigkeit konkrete Tatsachen darzulegen.