Startseite | Aktuelles | Steht Arbeitnehmern ein Anspruch auf Vergütung zu, wenn der Betrieb wegen einer Gasmangellage ganz oder teilweise schließen muss?

Steht Arbeitnehmern ein Anspruch auf Vergütung zu, wenn der Betrieb wegen einer Gasmangellage ganz oder teilweise schließen muss?

Steht Arbeitnehmern ein Anspruch auf Vergütung zu, wenn der Betrieb wegen einer Gasmangellage ganz oder teilweise schließen muss?
Frage der Woche
17.11.2022

Steht Arbeitnehmern ein Anspruch auf Vergütung zu, wenn der Betrieb wegen einer Gasmangellage ganz oder teilweise schließen muss?

In den meisten Fällen vermutlich ja. Das ist Folge des sog. Betriebsrisikos. Abschließend entschieden wurde dieser Fall bislang jedoch nicht.

Anders wäre ggf. zu entscheiden, wenn der Betrieb ganz oder teilweise schließen muss, weil es eine dahingehende staatliche Anordnung gibt.

Suchen
Themen
Autor(en)

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Weitere interessante Artikel