Steht Arbeitnehmern ein Anspruch auf Vergütung zu, wenn der Betrieb wegen einer Gasmangellage ganz oder teilweise schließen muss?
In den meisten Fällen vermutlich ja. Das ist Folge des sog. Betriebsrisikos. Abschließend entschieden wurde dieser Fall bislang jedoch nicht.
Anders wäre ggf. zu entscheiden, wenn der Betrieb ganz oder teilweise schließen muss, weil es eine dahingehende staatliche Anordnung gibt.