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Springer-Presse kann Azubi in der Probezeit kündigen

Springer-Presse kann Azubi in der Probezeit kündigen
Aktuelles
05.06.2024

Springer-Presse kann Azubi in der Probezeit kündigen

Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat die Kündigung eines Ausbildenden, der im Springer-Konzern eines Ausbildung zum Mediengestalter gemacht hatte, für rechtmäßig erklärt (ArbG Berlin, Urt. v. 22.05.2024 – 37 Ca 12701/23).

Der Azubi hatte sich im Anschluss an den Terrorakt der Hamas vom 7. Oktober 2023 mehrfach gegen eine Solidarisierung von Springer mit Israel ausgesprochen.

Ein Ausbildungsverhältnis kann nach Einschätzung des Gerichts während der Probezeit auch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Eine Maßregelung (§§ 134, 612a BGB) konnte das Gericht nicht erkennen.

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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


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Dr. Uwe P. Schlegel
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