Sind thesaurierte Gewinne beim unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen zu berücksichtigen?
Ja, AG Flensburg, Beschl. v. 24.04.2020 – 94 F 244/16:
Die eheprägende Thesaurierung von Gewinnen ist nach der Trennung beim gesetzlichen Güterstand nur bis zur Zustellung des Scheidungsantrags und bei Gütertrennung überhaupt nicht einkommensmindernd zu berücksichtigen.
Siehe auch den Beitrag von Braun in NJW-Spezial 2020, 388 f.