Startseite | Aktuelles | Sind Streikentschädigungen, die Mitglieder einer Gewerkschaft als Ausgleich für den arbeitskampfbedingten Lohnausfall erhalten, der Einkommensteuer unterworfen?

Sind Streikentschädigungen, die Mitglieder einer Gewerkschaft als Ausgleich für den arbeitskampfbedingten Lohnausfall erhalten, der Einkommensteuer unterworfen?

Sind Streikentschädigungen, die Mitglieder einer Gewerkschaft als Ausgleich für den arbeitskampfbedingten Lohnausfall erhalten, der Einkommensteuer unterworfen?
Frage der Woche
22.03.2024

Sind Streikentschädigungen, die Mitglieder einer Gewerkschaft als Ausgleich für den arbeitskampfbedingten Lohnausfall erhalten, der Einkommensteuer unterworfen?

Nein, meint der BFH in einer Entscheidung aus dem Jahr 1990 (BFH, Urt. v. 24.10.1990 – X R 161/88).

Siehe aber auch den Beitrag von Hüttemann in DB 2024, 478 ff. [„Arbeitskampf und Streikrecht“].

Suchen
Autor(en)


Dietrich Loll, LL.M.
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


Alle Kontaktdaten



Christopher Mondt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mail: info-uws@etl.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel