Sind Streikentschädigungen, die Mitglieder einer Gewerkschaft als Ausgleich für den arbeitskampfbedingten Lohnausfall erhalten, der Einkommensteuer unterworfen?
Nein, meint der BFH in einer Entscheidung aus dem Jahr 1990 (BFH, Urt. v. 24.10.1990 – X R 161/88).
Siehe aber auch den Beitrag von Hüttemann in DB 2024, 478 ff. [„Arbeitskampf und Streikrecht“].