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Sind Strafverteidigerkosten als Werbungskosten anzusehen?

Sind Strafverteidigerkosten als Werbungskosten anzusehen?
Frage der Woche
22.06.2022

Sind Strafverteidigerkosten als Werbungskosten anzusehen?

Siehe dazu BFH, Beschl. v. 31.03.2022 – VI B 88/21:

„1. Strafverteidigungskosten sind dann als Werbungskosten abziehbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst ist.

  1. Der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, betrifft grundsätzlich die konkrete Tat, aufgrund der die Strafverteidigungskosten angefallen sind.“
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Autor(en)


Dietrich Loll, LL.M.
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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