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Sind angeblich beleidigende Äußerungen unter Wohnungseigentümern eine wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeit?

Sind angeblich beleidigende Äußerungen unter Wohnungseigentümern eine wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeit?
Frage der Woche
04.11.2023

Sind angeblich beleidigende Äußerungen unter Wohnungseigentümern eine wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeit?

Nein, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 22.09.2023 – V ZR 254/22). Im Leitsatz der Entscheidung heißt es:

„Nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung oder Schadensersatz wegen einer Äußerung in Anspruch, handelt es sich nur dann um eine wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeit i.S.d. § 43 Nr. 1 WEG aF (bzw. § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG), wenn die Äußerung in einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung getätigt wurde. Dies gilt unabhängig von Inhalt und Anlass der Äußerung (Fortentwicklung von Senat, Beschluss vom 17. November 2016 – V ZB 73/16, MDR 2017, 78 Rn. 12).“

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