Schützt § 17 MuSchG vor der Befristung eines Arbeitsverhältnisses?
Nein, das ist nicht der Fall. Siehe dazu etwa LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 16.03.2021 – 5 Sa 295/20:
„§ 17 MuSchG bezieht sich ausschließlich auf Kündigungen, nicht aber auf Befristungen. Das Mutterschutzgesetz enthält kein allgemeines Verbot der Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Schwangerschaft. § 17 MuSchG schützt nur vor Kündigungen durch den Arbeitgeber und nicht auch vor Beendigungen des Vertrags aus anderen Gründen.“