Rückwirkender Entfall der Steuerbefreiung bei Erwerb eines Familienheims
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (BFH, Urt. v. 11.07.2019 – II R 38/16):
Die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt. Das gilt auch dann, wenn er die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs fortsetzt.