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Reichweite der Rechtkraft eines eine Kündigungsschutzklage abweisenden Urteils

Reichweite der Rechtkraft eines eine Kündigungsschutzklage abweisenden Urteils
Aktuelles
21.07.2020

Reichweite der Rechtkraft eines eine Kündigungsschutzklage abweisenden Urteils

Das BAG hat zur Reichweite der Rechtskraft einer auf Kündigungsschutz gerichteten Klage wie folgt entschieden (BAG, Urt. v. 19.12.2019 – 8 AZR 511/18):

Die Rechtskraft eines Urteils, mit dem eine Kündigungsschutzklage abgewiesen wird, schließt grundsätzlich Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Ersatz etwaiger infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetretener Vermögensschäden aus. Allerdings gibt es Fälle, in denen sich die Rechtskraft gegenüber einem Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB nicht durchsetzen kann. Ein solcher Fall ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer dadurch einen Vermögensschaden erlitten hat, dass der Arbeitgeber gegen ihn vorsätzlich und sittenwidrig, insbesondere arglistig durch Irreführung des Gerichts ein rechtskräftiges unrichtiges Urteil erwirkt hat.

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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt



Dr. Stefan Müller-Thele
Rechtsanwalt

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