Rechtzeitiger Abbruch eines Überholvorgangs
Das Kammergericht (KG) hat entschieden (KG, Urt. v. 25.11.2021 – 22 U 46/21, NJW-RR 2022, 679 = NVZ 2022, 294):
„Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten durch Überholen bei unklarer Verkehrslage mit (beabsichtigtem) anschließendem Fahrstreifenwechsel sind nicht zurechenbar, wenn der Überholvorgang rechtzeitig abgebrochen wird und das überholende Fahrzeug noch in seinem (endenden) Fahrstreifen anhält.“