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Rechtswidrige befristete Arbeitszeiterhöhung

Rechtswidrige befristete Arbeitszeiterhöhung
Aktuelles
03.08.2024

Rechtswidrige befristete Arbeitszeiterhöhung

Das Arbeitsgericht (ArbG) Köln hat im Leitsatz wie folgt entschieden (ArbG Köln, Urt. v. 25.04.2024 – 8 Ca 423/24):

„Das systematische Angebot des Arbeitgebers, unbefristet grundsätzlich nur Teilzeit-Stellen anzubieten, befristet jedoch die Arbeitszeit auf eine Vollzeit-Stelle zu erhöhen, deren Verlängerung nach qualitativen und quantitativen Leistungskriterien sowie den Abwesenheitszeiten und der Bereitschaft zur Übernahme von Zusatzdiensten ´verdient´ werden kann, stellt keinen geeigneten Sachgrund für eine Angemessenheitskontrolle einer befristeten Arbeitszeiterhöhung i. S. d. § 307 BGB dar.“

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Dr. Uwe P. Schlegel
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