Rechtfertigt die Corona-Pandemie eine Beschränkung der Personenzahl auf einer Eigentümerversammlung?
Nein, meint das AG Kassel (AG Kassel, Urt. v. 27.09.2020 – 800 C 2563/20). Im Orientierungssatz heißt es:
Die Corona-Pandemie rechtfertigt regelmäßig keine Beschränkung der Personenanzahl auf einer Eigentümerversammlung auf einen Wert unterhalb der teilnahmeberechtigten Eigentümer incl. Verwalter. Spricht die Einladung zu einer Versammlung ohne ausreichende Rechtfertigung eine solche Beschränkung aus, so sind die auf der Versammlung getroffenen Beschlüsse wegen Eingriffs in den Kernbereich des Wohnungseigentums nichtig. Vorrangig ist ein Raum zu organisieren, in dem die Vorgaben der landesrechtlichen Corona-Schutzverordnungen eingehalten werden können.