Post von der SOKA-Bau - was ist zu tun?
Die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) ist als Zusammenschluss der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien und verschickt regelmäßig Erfassungsbögen zur Prüfung, ob der adressierte Betrieb dem Geltungsbereich der Bautarifverträge unterfällt.
Der Erfassungsbogen der SOKA-Bau ist keine Lappalie, die man dem Steuerberater oder der Buchhaltung überlässt! Es geht um sehr viel Geld. Denn die Sozialkasse nutzt die Angaben für Beitragsforderungen für die letzten drei Jahre und verlangt dafür 0,9% Zinsen – pro Monat!
Anfang des Jahres verschicken die Arbeitsgerichte aus Berlin und Wiesbaden wieder Mahnbescheide, die die ULAK zur Verjährungsunterbrechung beantragt hat. Die Frist für den Widerspruch dagegen beträgt eine Woche! Wenn die ULAK dann ihren Anspruch in Form einer Klageschrift begründet hat, gehört die Angelegenheit in die Hände eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, der Erfahrung in SOKA-Angelegenheiten hat. Man geht mit Zahnschmerzen ja auch nicht zum Orthopäden.