Polizeikosten bei Mautberechnung rechtswidrig
Der EuGH entschied am 28.10.2020 (EuGH, Urt. v. 28.10.2020 – C-321/19), dass bei Erhebung der deutschen Maut die Umlegung der Kosten für die Verkehrspolizei rechtswidrig ist.
Zulässig ist die Umlegung der Infrastrukturkosten, etwa für Bau und Unterhaltung der Autobahn. Polizeiliche Aufgaben sind hingegen auch hoheitliche Aufgaben und damit nicht lediglich Kosten des Staates als Autobahnbetreiber.
Eine polnische Spedition hatte auf Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Beträge geklagt und nunmehr Recht bekommen. Somit können auch andere Mautschuldner die Rückzahlung eines Teils der Mautkosten beim BAG beantragen.