Nutzungsvorteil eines Dienst-Pkws, Steuernachzahlungen und Corona-Kinderbonus in der unterhaltsrechtlichen Einkommensberechnung
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat zu den in der Überschrift aufgeworfenen Punkten einer für das Unterhaltsrecht maßgebliche Einkommensberechnung wie folgt entschieden (OLG Saarbrücken, 22.06.2021 – 6 UF 167/20 ):
„1. Der tatsächliche Nutzungsvorteil eines vom Arbeitgeber auch für Privatfahrten zur Verfügung gestellten PKW entspricht dem in der Verdienstbescheinigung zu Besteuerungszwecken angesetzten Einkommensanteil ermäßigt um die Steuermehrbelastung und den Privatanteil.
- Zur Vermeidung zu großer Einkommensverzerrungen kann es ausnahmsweise angemessen sein, Steuernachzahlungen nicht nach dem grundsätzlich maßgeblichen ´In-Prinzip´, sondern nach dem ´Für-Prinzip´ zu behandeln.
- Der sog. Corona-Kinderbonus ist eine Form des Kindergeldes und damit als Einkommen des Kindes zu behandeln.“