Nutzungsausfallentschädigung bei älteren Pkw
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 25.01.2024 – 26 U 39/22 [Leitsatz]):
„Im Rahmen der Bemessung einer Nutzungsausfallentschädigung ist bei Personenkraftwagen, die älter als fünf Jahre sind, der Entschädigungssatz nach den Tabellen von Sanden/Danner um eine Gruppe herabzustufen.“