Startseite | Aktuelles | Nutzungsausfallentschädigung bei älteren Pkw

Nutzungsausfallentschädigung bei älteren Pkw

Nutzungsausfallentschädigung bei älteren Pkw
Aktuelles
04.07.2024

Nutzungsausfallentschädigung bei älteren Pkw

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 25.01.2024 – 26 U 39/22 [Leitsatz]):

„Im Rahmen der Bemessung einer Nutzungsausfallentschädigung ist bei Personenkraftwagen, die älter als fünf Jahre sind, der Entschädigungssatz nach den Tabellen von Sanden/Danner um eine Gruppe herabzustufen.“

Suchen
Format
Autor(en)


Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel