Notorischer Raser muss höhere Geldbuße zahlen!
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat entschieden (OLG Koblenz, Beschl. v. 08.03.2021 – 4 OWi 6 SsRs 26/21):
„Fährt der Betroffene an mehrfach hintereinander aufgestellten, die Höchstgeschwindigkeit beschränkenden Verkehrszeichen vorbei, ohne seine Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, so handelt er – wenn nicht gar vorsätzlich – mit gegenüber dem Regelfall gesteigerter Fahrlässigkeit, was durch Erhöhung der Regelgeldbuße geahndet werden kann.“
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