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Neuer Tarifvertrag Mindestlohn Bau ab 01.01.2021

Neuer Tarifvertrag Mindestlohn Bau ab 01.01.2021
Aktuelles
03.02.2021

Neuer Tarifvertrag Mindestlohn Bau ab 01.01.2021

Am 17.12.2020 wurde ein neuer Tarifvorschlag für die Mindestlöhne im Baubereich zur Abstimmung gestellt. Die Tarifvertragsparteien haben diesen Vorschlag am 29.01.2021 angenommen.

Der neue TV Mindestlohn tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. Danach beträgt der Mindestlohn 1, der im gesamten Bundesgebiet gilt, 12,85 EUR brutto pro Stunde, der Mindestlohn 2 liegt in den westdeutschen Bundesländern bei 15,70 EUR pro Stunde und in Berlin bei 15,55 EUR pro Stunde. Nach § 6 des Tarifvertrages soll der Erlass einer Mindestlohnverordnung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt werden.

Noch sind die neuen Mindestlöhne nicht allgemeinverbindlich. Die 11. Verordnung über zwingendende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Es ist deshalb zu erwarten, dass die Allgemeinverbindlichkeit der neuen Mindestlöhne durch eine neue Rechtsverordnung geregelt werden wird. Erst dann gelten die Mindestlöhne für alle Betriebe des Baugewerbes.

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Axel Möller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mail: jena@etl-rechtsanwaelte.de


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