Neue Unterhaltssätze ab dem 01.01.2025
Durch das Oberlandesgericht Düsseldorf wurde die neue Düsseldorfer Tabelle, über die ab dem 01.01.2025 geltenden Unterhaltsbeträge veröffentlicht. Auch wenn die Düsseldorfer Tabelle lediglich eine Richtlinie darstellt und keine Gesetzeskraft hat, ist diese dennoch maßgebend bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen.
Im Vergleich zu den noch geltenden Tabellen für das Jahr 2024 der jeweiligen Oberlandesgerichten geltenden Tabellen für das Jahr 2024 ist es zu moderaten Anhebungen bei den Unterhaltsbeträgen gekommen:
im Vergleich zur derzeit noch geltenden Tabelle wird ab 01.01.2025 der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe um monatlich 2,00 Euro steigen, in der zweiten Altersstufe um 3,00 Euro und in der dritten Altersstufe um 4,00 Euro. Auch die ab 18-jährigen unterhaltsberechtigten Kinder können beim Mindestunterhalt mit einem um monatlich vier Euro höheren Betrag rechnen.
Ist höherer Unterhalt als der Mindestunterhalt geschuldet, also zum Beispiel in Höhe von 105 % des Mindestunterhalts oder 110 % des Mindestunterhalts usw., sind auch hier monatlich ca. 3,00 Euro mehr zu zahlen.
Der Bedarfskontrollbetrag wurde zum 01.01.2025 nicht verändert. Es gelten weiterhin die in den Tabellen 2024 ausgewiesenen Beträge.