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Neue Mindestlöhne Maler und Lackierer

Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk(10. Malerarbeitsbedingungenverordnung – 10. MalerArbbV)
Neue Mindestlöhne Maler und Lackierer
Aktuelles
07.05.2021

Neue Mindestlöhne Maler und Lackierer

Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk(10. Malerarbeitsbedingungenverordnung – 10. MalerArbbV)

Die Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk (10. Malerarbeitsbedingungenverordnung – 10. MalerArbbV)) vom 27.04.2021 ist am 30.04.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit gelten ab Mai 2021 die neuen Mindestlöhne

Für  „Ungelernte Arbeitnehmer“ gilt der Mindestlohn 1 mit Wirkung vom 1. Mai 2021 in Höhe von 11,40 Euro.

Für „Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“ gilt der Mindestlohn 2 mit Wirkung vom 1. Mai 2021 in Höhe von 13,80 Euro.

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Axel Möller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mail: jena@etl-rechtsanwaelte.de


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