Neue Mindestlöhne Maler und Lackierer
Die Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk (10. Malerarbeitsbedingungenverordnung – 10. MalerArbbV)) vom 27.04.2021 ist am 30.04.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit gelten ab Mai 2021 die neuen Mindestlöhne
Für „Ungelernte Arbeitnehmer“ gilt der Mindestlohn 1 mit Wirkung vom 1. Mai 2021 in Höhe von 11,40 Euro.
Für „Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“ gilt der Mindestlohn 2 mit Wirkung vom 1. Mai 2021 in Höhe von 13,80 Euro.