Nachwirkende Treuepflicht eines aus einer Zwei-Personen-GmbH ausgeschiedenen (Mit-)Gesellschafters
Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat entschieden (OLG Naumburg, Urt. v. 24.03.2022 – 2 U 143/21, NJW-Spezial 2022, 624):
„Ein aus einer Zwei-Personen-GmbH ausgeschiedener Mitgesellschafter verstößt gegen seine nachwirkende mitgliedschaftliche Treuepflicht, wenn er die Projektleitung für eine Softwareentwicklung in agiler Arbeitsweise, welche er für eine Kundin der GmbH innehatte, in seinem neuen beruflichen Wirkungskreis ohne Zustimmung der Gesellschaft fortsetzt.“
Ergänzender Hinweis
Das Gericht sieht den entschiedenen Fall als eine solchen der Geschäftschancenlehre an.