Muss sich der erkrankte Arbeitnehmer auch dann nach § 5 Abs. 1 EntgeltFG melden, wenn er während des Urlaubs im Inland erkrankt?
Ja, nach wohl überwiegender Auffassung besteht eine solche Pflicht. An einer höchstrichterlichen Entscheidung zu dieser Frage fehlt es freilich bislang.
Siehe auch den Kurzbeitrag von Benkert in NJW-Spezial 2023, 178 (178 f.) zum Meinungsstand [„Meldepflichten des Arbeitnehmers bei Krankheit und Unfall“].