Muss ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bei Unstimmigkeiten im laufenden Arbeitsverhältnis vor Ausspruch einer ordentlichen Kündigung abmahnen?
Ja, meint Baumgarten in einem Beitrag in DB 2023, 834 ff. [„Die obligatorische Abmahnung des Arbeitgebers durch seinen Arbeitnehmer bei Unstimmigkeiten im laufenden Arbeitsverhältnis und vor dessen ordentlicher Kündigung“].
Diese Auffassung dürfte eine Einzelmeinung sein. Lediglich in Fällen einer arbeitnehmerseitigen außerordentlichen Kündigung ist grundsätzlich an eine vorherige Abmahnung des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer zu denken.
Unabhängig von allem stellt sich die Frage, ob es praktisch sinnvoll ist, von einem Arbeitnehmer, der das Arbeitsverhältnis beenden möchte, zunächst eine Abmahnung zu verlangen.