Muss der Mieter einer Gewerbeimmobilie Umsatzsteuer auch auf die umlagefähigen Nebenkosten zahlen?
Ja, das ist denkbar, je nach Auslegung des Mietvertrages, so der BGH (BGH, Urt. v. 30.09.2020 – XII ZR 6/20):
Hat der Vermieter einer Gewerbeimmobilie zur Umsatzbesteuerung optiert und haben die Parteien hinsichtlich der monatlichen Grundmiete vereinbart, dass diese zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu leisten ist, so ist eine tatrichterliche Vertragsauslegung, wonach auch die umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten sind, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.