Muss der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest, das er nach § 5 Abs.2 EntgeltFG vorlegen muss, übersetzen lassen?
Nach überwiegend vertretener Meinung muss der Arbeitnehmer das nicht tun. Vielmehr ist der Arbeitgeber gehalten, auf seine Kosten eine Übersetzung anfertigen zu lassen.