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Muss der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest, das er nach § 5 Abs.2 EntgeltFG vorlegen muss, übersetzen lassen?

Muss der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest, das er nach § 5 Abs.2 EntgeltFG vorlegen muss, übersetzen lassen?
Frage der Woche
17.08.2023

Muss der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest, das er nach § 5 Abs.2 EntgeltFG vorlegen muss, übersetzen lassen?

Nach überwiegend vertretener Meinung muss der Arbeitnehmer das nicht tun. Vielmehr ist der Arbeitgeber gehalten, auf seine Kosten eine Übersetzung anfertigen zu lassen.

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Autor(en)

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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